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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15   

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https://dejure.org/2017,31744
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15 (https://dejure.org/2017,31744)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.05.2017 - 3 L 184/15 (https://dejure.org/2017,31744)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 (https://dejure.org/2017,31744)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinde-Mitwirkung bei Denkmalschutzverordnung dient Selbstverwaltungsgarantie!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.01.2009 -, 1 BvR 2524/06).

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache immer dann, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerfG 3. Kammer 1. Senat, B. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2001 - 1 M 115/00
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15
    Die Divergenzrüge kann insbesondere nicht gegen eine reine Tatsachenwürdigung im Einzelfall erhoben werden (vgl. OVG Greifswald, B. v. 21.03.2001 - 1 M 115/00 - so auch im Ergebnis - allerdings unter entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO - OVG Greifswald, B. v. 26.10.1999 - 2 O 379/98 -, NordÖR 2000, 154 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.1999 - 2 O 379/98

    Zulassung der Beschwerde, Verfahrensmangel, Kausalität

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15
    Die Divergenzrüge kann insbesondere nicht gegen eine reine Tatsachenwürdigung im Einzelfall erhoben werden (vgl. OVG Greifswald, B. v. 21.03.2001 - 1 M 115/00 - so auch im Ergebnis - allerdings unter entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO - OVG Greifswald, B. v. 26.10.1999 - 2 O 379/98 -, NordÖR 2000, 154 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2015 - 3 L 62/10

    Hafen im Sinne von BauO MV 2006 § 1 Abs 2 Nr 6; wasserrechtliche Erlaubnispflicht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15
    Maßgeblich für die denkmalfachliche Beurteilung ist das Urteil eines sachverständigen Betrachters, wobei das entsprechende Fachwissen durch das Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde vermittelt wird (OVG Greifswald, U. v. 15.07.2015 - 3 L 62/10, juris).
  • VG Schwerin, 06.12.2012 - 2 A 259/10

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Unterschreitung der Abstandsfläche;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15
    a) Die zitierten Entscheidungen des VG Schwerin 2 A 259/10 und 2 A 147/08 betreffen nicht die hier streitige Verordnung.
  • BVerwG, 17.01.2013 - 8 B 50.12

    Zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB, wenn die Gemeinde

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15
    Es ist aber Sache der Gemeinde selbst oder des Landesgesetzgebers, durch kommunalverfassungsrechtliche Regelungen dafür zu sorgen, dass die Belange der Planungshoheit hinreichend gewahrt bleiben (vgl. zu § 36 BauGB BVerwG, B. v. 17.01.2013 - 8 B 50/12 - juris).
  • VG Schwerin, 22.04.2010 - 2 A 38/08

    Funktionslosigkeit einer Bauvorschrift; Gestaltungssatzung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15
    Im Übrigen betrifft die zitierte Entscheidung des VG Schwerin (U. v. 22.04.2010 - 2 A 38/08) die Gestaltung der Dachlandschaft des Gebiets, mithin einen völlig anderen Gegenstand.
  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 B 22.12

    Abweichen von Feststellungen und Schlussfolgerungen sachverständiger Stellen; zum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15
    Woher das Gericht die eigene Sachkunde hat, muss es nicht stets in einer von den Parteien und vom Revisionsgericht nachprüfbaren Weise überzeugend nachweisen, sondern nur dann, wenn es einem Experten auf einem Sachgebiet nicht folgt, das durch Kompliziertheit und wissenschaftliche Bezogenheit gekennzeichnet ist (BVerwG, B. v. 14.06.2012 - 4 B 22/12 - BauR 2012, 1788).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der zitierten Entscheidung des OVG Lüneburg (U. v 23.06.2009 - 12 LC 136/07 - NVwZ-RR 2009, 866).
  • OVG Sachsen, 26.01.1999 - 1 S 287/98

    Verwaltungsgericht; Durchführung eines Augenscheins; Ernstliche Zweifel an der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15
    Es bestehen regelmäßig keine solche ernstlichen Zweifel, wenn das Verwaltungsgericht von zutreffenden rechtlichen Vorgaben ausgegangen ist und seine Würdigung der Tatsachen in sich logisch ist; die nur abstrakte Möglichkeit, dass das Oberverwaltungsgericht die Sachlage nach einer eigenen, erneuten Beweisaufnahme anders beurteilen könnte als das Verwaltungsgericht, reicht für den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel grundsätzlich nicht aus (OVG Bautzen, B. v. 26.01.1999 - 1 S 287/98 -, SächsVBl.
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2001 - 1 L 225/01

    Verwaltungsprozessrecht, Berufung, Zulassung, ernstliche Zweifel, Darlegung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2000 - A 2 S 158/98
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 07.07.1980 - 8 B 54.80

    Verdienstausfallentschädigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage

    "Ohne dass es darauf in Ansehung der vom Beklagten getroffenen Prognoseentscheidung nach alledem ankommt, ist insbesondere hinsichtlich des in der mündlichen Verhandlung erfolgten Hinweises der Kläger auf § 7 Abs. 6 DSchG M-V zum einen darauf hinzuweisen, dass der Beklagte als immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde ebenso wie das Gericht in materieller Hinsicht nicht an die fachliche Beurteilung der Denkmalschutzbehörden und insbesondere des Landesamts gebunden ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16; VGH München, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris Rn. 27), auch wenn Letzteres für die denkmalfachliche Beurteilung das entsprechende Fachwissen vermittelt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16).

    Genehmigungsbehörde und Gericht haben die Beurteilung des Landesamts hinsichtlich ihrer Aussage- und Überzeugungskraft nachvollziehend zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16; VGH München, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris Rn. 27).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2021 - 5 K 148/21

    Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für die Zulassung eines vorzeitigen

    Ohne dass es darauf in Ansehung der vom Beklagten getroffenen Prognoseentscheidung nach alledem ankommt, ist insbesondere hinsichtlich des in der mündlichen Verhandlung erfolgten Hinweises der Kläger auf § 7 Abs. 6 DSchG M-V zum einen darauf hinzuweisen, dass der Beklagte als immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde ebenso wie das Gericht in materieller Hinsicht nicht an die fachliche Beurteilung der Denkmalschutzbehörden und insbesondere des Landesamts gebunden ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16; VGH München, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris Rn. 27), auch wenn Letzteres für die denkmalfachliche Beurteilung das entsprechende Fachwissen vermittelt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16).

    Genehmigungsbehörde und Gericht haben die Beurteilung des Landesamts hinsichtlich ihrer Aussage- und Überzeugungskraft nachvollziehend zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16; VGH München, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris Rn. 27).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2020 - 3 LZ 804/18

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Gartenteiches

    Dies setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht mit einem tragenden abstrakten - also fallübergreifenden - Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem Rechtssatz abweicht, den eines der genannten Gerichte in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat (vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 158; OVG Greifswald, B. v. 29.05.2017 - 3 L 184/15 - juris Rn. 24).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2023 - 3 L 199/11

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Modernisierung und

    Dies setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht mit einem tragenden abstrakten - also fallübergreifenden - Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem Rechtssatz abweicht, den eines der genannten Gerichte in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat (vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 158; OVG Greifswald, Beschl. v. 29.05.2017 - 3 L 184/15 - juris Rn. 24).
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